Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ( Kollektivarbeitsrecht).

Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es  ratsam, auf die Beratung durch einen spezialisierten und kompetenten Anwalt zu setzen.

 

 Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • Aufsetzen von Arbeitsverträgen
  • Betreuung von Kündigungsschutzverfahren
  • Abmahnungen
  • Lohnklagen

 

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Rufen Sie uns an unter 0221 37 10 02 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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